Kaufverträge
Bei Immobilien-Kaufverträgen kommt es in besonders hohem Maß darauf an dafür zu sorgen, dass die benötigten Urkunden und Daten richtig und konsistent sind, sowie die richtigen Schritte zum richtigen Zeitpunkt zu setzen, um das gewünschte Ergebnis — in der Regel die lastenfreie Eigentumsübertragung — ohne unnötige Verunsicherungen und Verzögerungen zu erreichen.
Wir informieren Sie hier über den Ablauf der Errichtung eines Kaufvertrages über Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteile (Grundstück, Baugrund, Haus, Wohnung ...), sodass Sie bereits im Vorfeld des Kaufes bzw. Verkaufes (idealer Weise noch bevor Sie ein Kaufanbot unterfertigen) eine Vorstellung davon haben, worauf es ankommt und welche Informationen und Dokumente benötigt werden:

- Partnerschafts-Eigentum: An Wohnungen kann Partnerschafts-Eigentum begründet bzw. erworben werden. Partnerschafts-Eigentümer können zwei (jedoch keinesfalls mehr!) natürliche Personen werden, unabhängig davon in welchem Verhältnis diese Personen im Übrigen stehen — es ist also insbesondere nicht erforderlich, dass die beiden Personen verheiratet oder Lebenspartner sind!
- Finanzierung: Falls eine Finanzierung in Anspruch genommen wird, sollten mit der Bank deren Konditionen geklärt werden. In der Regel wird eine Sicherstellung durch ein Pfandrecht erforderlich sein. Es ist vorteilhaft, wenn Bankdokumente, wie etwa eine Treuhandvereinbarung mit dem Vertragserrichter oder eine Pfandurkunde, bereits bei Unterzeichnung des Kaufvertrages vorliegen und geklärt ist, bis zu welchem Termin der Kaufpreis zuverlässig am Treuhandkonto erlegt werden kann.
- Förderungen: Ebenfalls im Vorfeld der Vertragserrichtung sollte geklärt werden, ob allfällige Förderungen durch den Käufer übernommen werden können und ob dies gewünscht wird.
- Lastenfreistellung: Falls die Liegenschaft (bzw. die Liegenschaftsanteile) grundbücherlich belastet ist — etwa durch Pfandrechte — muss vor Vertragsunterzeichnung geklärt werden an wen (und auf welches Konto) welche Beträge zur Lastenfreistellung zu leisten sind und ob der Kaufpreis zur Lastenfreistellung ausreicht.
- Bestandfreiheit: Falls ein Miet-/Pachtvertrag besteht sollte geklärt werden, ob und wann dieser aufgelöst werden kann, falls der Erwerber den Mieter/Pächter nicht „übernehmen“ will
- Ausländergrunderwerb: Falls der Käufer nicht EU-Bürger ist, ist nach Maßgabe der jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen eine ausländergrundverkehrsbehördliche Genehmigung (z.B. Wien, NÖ)des Kaufvertrages erforderlich, ohne die der Vertrag nicht zustande kommen kann.
- Übergabe / Verrechnungsstichtag: Es sollte zwischen Käufer und Verkäufer rechtzeitig geklärt werden, wann das Objekt übergeben wird und ab welchem Zeitpunkt der Käufer die laufenden Kosten (Betriebskosten) übernimmt.
- Besonderheiten: Allfällige Besonderheiten, wie etwa die erforderliche Löschung oder Begründung von Veräußerungs- und Belastungsverboten oder Wohnungsrechten dritter Personen, müssen bei der Vertragserrichtung berücksichtigt werden. Zu beachten ist, dass Veräußerungs- und Belastungsverbote nur zugunsten Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern und Kindern, Wahl- oder Pflegekindern oder deren Ehegatten oder eingetragenen Partnern in das Grundbuch eingetragen werden können.

- Käufer:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer, möglichst auch Ihre E-Mail-Adresse
- Verkäufer:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer, möglichst auch Ihre E-Mail-Adresse
- Firma und möglichst Kontaktdaten der zuständigen Hausverwaltung
- Falls Lastenfreistellungen erforderlich sind: Daten der jeweiligen Berechtigten (z.B. beim Pfandrecht einer Bank: zuständige Geschäftsstelle / Sachbearbeiter bzw. Kreditkontonummer; bei Wohnberechtigen: aktuelle Kontaktdaten ...)
- IBAN des Kontos, auf das der (Rest-) Kaufpreis ausgezahlt werden soll
- Falls bekannt: Angaben über die Größe (Nutzfläche) des Kaufobjektes, über ein allfälliges Kellerabteil (Bezeichnung, Größe) sowie über allfällige Betriebskostenrückstände
- Falls vorhanden: Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, Energieausweis

- Falls noch nicht vorhanden: Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, Energieausweis, Information über ein allfälliges Kellerabteil
- Auskunft zur Lastenfreistellung — also insbesondere über den aktuell aushaftenden / geforderten Betrag, der aus dem Kaufpreis zu leisten ist
- Bei Wohnungen: Information über allenfalls noch nicht abgerechnete Sanierungskosten sowie über allenfalls geplante Sanierungsmaßnahmen
- Bei Liegenschaften (Gründstücken, Baugründen bzw. Häusern): Information über die baurechtliche Situation und allfällig aushaftende Abgaben und Gebühren sowie allfällig noch offene Aufschließungskosten


- Käufer:
- Reisepass oder Führerschein (wird unbedingt zu diesem Termin benötigt!) — ausländische Staatsangehörige sollten jedenfalls den Reisepass mitbringen
- Inländer sollten zusätzlich den Staatsbürgerschaftsnachweis im Original mitbringen (wird zur grundbücherlichen Durchführung benötigt).
- Falls aus diesen Dokumenten ein allfälliger akademischer Grad nicht hervorgeht und dessen Eintragung in das Grundbuch gewünscht wird, benötigen wir zudem eine Urkunde, die diesen akademischen Grad nachweist (z.B. Sponsions-, Promotionsurkunde ...)
- Falls eine ausländergrundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich ist:
- Aufenthaltstitel (üblicher Weise: Ausweis im Scheckkartenformat)
- Firma des Arbeitgebers bzw. Angaben über eine Berufstätigkeit
- in Niederösterreich: Meldenachweis über die letzten zehn Jahre
- Verkäufer:
- Reisepass oder Führerschein (wird unbedingt zu diesem Termin benötigt!)
- Unterlagen über allfällige Versicherungen und sonstige bestehende Verträge (etwa: Strom, Gas, Telefon/TV/Internet)







