Miet- und Wohnrecht
Wir unterstützen Sie gerne in miet- und wohnrechtlichen Fragen.
Als Vermieter:
- bei der Betreibung ausstehender Mietzinse (Mietzinsklage);
- bei Bedarf auch bei der Räumung der betreffenden Wohnung (Mietzins- und Räumungsklage oder bloße Räumungsklage);
- bei sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mietern (etwa wegen nicht vertragsgemäßen Gebrauchs des Mietobjektes, unleidlichen Verhaltens etc.).
Als Mieter:
- bei ungesetzlich überhöhtem Mietzins;
- bei unkorrekten oder fehlenden Betriebskostenabrechnungen;
- bei ungerechtfertigten Kündigungen.