Scheidung

Um die eheliche Lebensgemeinschaft zu beenden, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Einvernehmliche Scheidung

Die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen der Ehegatten stellt die einfachste und schnellste Variante dar, um die eheliche Lebensgemeinschaft zu beenden.

Voraussetzung dafür ist:

  1. die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit mindestens einem halben Jahr aufgelöst
  2. es liegt eine unheilbare Zerrüttung vor
  3. es besteht gegenseitiges Einvernehmen der Ehegatten über die Scheidung
  4. eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen wurde getroffen

Streitiges Scheidungsverfahren

Können sich die Ehegatten nicht auf eine einvernehmliche Scheidung einigen, kann der scheidungswillige Ehegatte eine Scheidungsklage einbringen, wenn zumindest eine unheilbare Zerrüttung der Ehe von einem der Ehegatten herbeigeführt wurde.

Die Scheidungsklage ist bei Gericht einzubringen.

Hier gilt es insbesondere auch die Frage des Verschuldens am Scheitern der Ehe zu klären, welche für etwaige zukünftige Unterhaltszahlungen gegenüber dem anderen Ehegatten, aber allenfalls auch für die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens bedeutsam sein kann.

Eine gute und professionelle rechtliche Beratung ist sehr wichtig bei einer Scheidung, da diese für Sie nicht nur mit weitreichenden finanziellen Belastungen für die Zukunft verbunden sein kann, sondern im Zuge der Scheidung im Regelfall auch die Obsorge sowie Besuchsrechte und Unterhalt für gemeinsame Kinder geregelt werden müssen.

Für den Fall der endgültigen Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft stehen wir Ihnen auch gerne bei einer Scheidung beratend und prozessbegleitend zur Seite und leiten sämtliche rechtlichen Schritte für Sie in die Wege.