Erstgespräch

Ein Erstgespräch von maximal einer viertel Stunde, bei dem besprochen wird worum es sich in Ihrem Fall handelt und was wir für Sie tun können, und bei dem auch die zu erwartenden Kosten bzw. unser Honorar erörtert werden, ist kostenlos.

Wir ersuchen Sie, uns bereits vorliegende Unterlagen (gerichtliche oder behördliche Dokumente, allfällige Korrespondenz und sonstige Unterlagen — wie z.B. Belege, Abrechnungen, ...) möglichst zeitgerecht vor dem Erstgespräch zu übermitteln (gerne per E-Mail oder Fax). Falls Sie diese Unterlagen erst zum Erstgespräch mitbringen kann eine ausreichende Klärung eventuell nicht in dessen Rahmen bewerkstelligt werden und muss in einem — dann jedoch kostenpflichtigen — darüber hinaus gehenden Gespräch erfolgen.

Wir ersuchen Sie jedenfalls einen Termin zu vereinbaren!